Befangenheit eines Gemeinderats wegen Unterzeichnung eines Bürgerbegehrens?
Wird ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) nach § 21 Abs. 3 GemO bei der Gemeinde eingereicht, hat der Gemeinderat gem. § 21 Abs. 4 GemO darüber zu entscheiden, ob die...
View ArticleWann ist ein Bürgermeister bei einem Tagesordnungspunkt befangen?
Für den Bürgermeister gelten dieselben Grundsätze über die Befangenheit wie für einen Gemeinderat, §§ 52, 18 GemO BW. Entscheidend ist also, ob der Beschluss des Gemeinderats zu einem Thema dem...
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